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Kurse für Aargauerinnen und Aargauer

Der Bildungsgutschein ist für alle, die

  • zwischen 18–65 Jahren alt sind und besser lesen, schreiben, rechnen oder besser mit dem Computer/Smartphone umgehen wollen.
  • sich auf Deutsch verständigen können (Sprachniveau ab A1 oder gemäss Kursbeschrieb).
  • im Kanton Aargau wohnen.

Der Bildungsgutschein kann nicht genutzt werden,

  • wenn ein Brückenangebot, eine Integrationsvorlehre (INVOL) besucht oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II gemacht wird (Berufslehre, Gymnasium). Personen, die einen Berufsabschluss für Erwachsene absolvieren, haben ebenfalls keinen Zugang zu den Bildungsgutscheinen
  • wenn im Asylbereich Anspruch auf Integrationsmassnahmen im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz (IAS) oder des Programm S besteht

Hinweis:

  • Nach erfolgreich abgeschlossenem Kurs darf maximal ein zweiter Gutschein im selben Jahr bezogen werden.
  • Die Kursteilnehmenden müssen mindestens 60% des Kurses besuchen damit der Gutschein gültig ist. Werden weniger als 60% des Kurses besucht, müssen die Kursteilnehmenden den Kurs selbst bezahlen.
  • Sozialhilfebeziehende haben Anspruch auf Bildungsgutscheine. Es liegt im Ermessen der Gemeinden, ob allfällige Restkosten der Gutscheinkurse von der Sozialhilfe gedeckt werden.
  • Stellensuchende dürfen von den Gutscheinen profitieren, wenn über die Arbeitsmarktlichen Massnahmen der gewünschte Grundkompetenzkurs nicht besucht werden kann. Zur Abklärung muss erst der Personalberater oder die Personalberaterin kontaktiert werden.
  • Der Aufenthaltsstatus spielt keine Rolle für den Bezug der Bildungsgutscheine.